Erbschaft in Polen

Erbausschlagung

Erfährt ein Erbe mit Wohnsitz in Deutschland, dass ihm eine Erbschaft in Polen zugefallen ist, hat er sechs Monate Zeit, um die Erbschaft auszuschlagen. Die Ausschlagungserklärung kann vor einem polnischen Gericht oder einem polnischen Notar abgegeben werden. Des Weiteren kann die Abgabe der Erklärung auch vor einem polnischen Konsularbeamten beglaubigt werden. Im letzteren Fall muss der Erblasser allerdings selbst dafür sorgen, dass die Erklärung rechtzeitig dem zuständigen Gericht zugeht. Polnische Konsulate befinden sich in Hamburg, Köln und München. Auch die polnische Botschaft in Berlin kann um die Ausstellung der betreffenden Beglaubigung ersucht werden.

Erbscheinverfahren

Insbesondere wenn die Erbschaft Immobilien umfasst, werden die Erben nicht um die Durchführung eines Erbscheinverfahrens herumkommen. Zuständig ist regelmäßig das Rayongericht (sąd rejonowy), in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt gewohnt hat. In vielen Fällen kann der Erbschein aber auch in einem vereinfachten Verfahren vor einem polnischen Notar durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle Personen, die als Erben infrage kommen, an der notariellen Handlung teilnehmen.

Erbschaftssteuer

Entscheidet sich der Erbe für die Annahme der Erbschaft, fällt Erbschaftssteuer an. Zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland gibt es kein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, was die Erbschaftssteuer angeht, das heißt, Erbschaftssteuer muss sowohl in Polen als auch in Deutschland bezahlt werden.

Die polnischen Erbschaftssteuersätze und Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben. Zur Steuerklasse 1 zählen der Ehegatte des Erblassers, seine Nachkommen und Vorfahren, Stiefkinder, Schwiegerkinder, Geschwister, Stiefeltern sowie die Eltern der Schwiegerkinder. Die Steuerklasse 2 umfasst die Nachkommen der Geschwister des Erblassers, die Geschwister seiner Eltern, die Nachkommen und Ehegatten seiner Stiefkinder, die Ehegatten seiner Geschwister, die Geschwister seines Ehegatten, die Ehegatten der Geschwister seines Ehegatten sowie die Ehegatten anderer Nachkommen. Alle übrigen Personen gehören der Steuerklasse 3 an.

Die zur ersten Steuerklasse gehörenden Personen (mit Ausnahme der Eltern der Schwiegerkinder) können eine vollständige Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist die Anzeige des Erberwerbs gegenüber dem zuständigen polnischen Finanzamt innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft des Erbscheins.

Wird der Erberwerb nicht rechtzeitig angezeigt, beträgt die Erbschaftssteuer für diese Personen 5 % des über 20.556 PLN (ca. 5.000 €) liegenden Erbschaftswerts. Personen, die der Steuerklasse 2 angehören, zahlen 12 % des über 20.556 PLN liegenden Erbschaftswerts. Alle übrigen Erben zahlen 20 % des über 20.556 PLN liegenden Erbschaftswerts.

Einkommenssteuer bei Grundstücksverkauf

Verkauf der Erbe geerbte Grundstücke innerhalb von 5 Jahren nach deren Erwerb, muss er zudem Einkommensteuer in Höhe von 19 % des durch den Verkauf erwirtschafteten Gewinns zahlen. Seit dem 1. Januar 2019 wird die 5-Jahres-Frist nicht erst ab dem Erberwerb gerechnet, sondern bereits ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des betreffenden Grundstücks durch den Erblasser. Hat der Erblasser das betreffend Grundstück also 2013 oder früher erworben, kann der Erbe es sofort verkaufen, ohne Einkommenssteuer zahlen zu müssen. Auch bei Grundstücken, die der Erblasser später erworben hat, können die Erben von der Einkommenssteuer befreit werden. Sie müssen hierzu den Verkaufserlös innerhalb von 3 Jahren für eigene Wohnzwecke ausgeben. Die 3-Jahresfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem das betreffende Grundstück verkauft wurde. Der Begriff „eigene Wohnzwecke“ umfasst insbesondere den Kauf und die Renovierung anderer Immobilien sowie die Rückzahlung von Immobilienkrediten für die eigenen persönlichen Bedürfnisse. Die Steuerbefreiung umfasst auch Immobilien im EU-Ausland, das heißt, der Verkaufserlös für eine in Polen belegene Immobilie kann auch zum Kauf einer Immobilie in Deutschland verwendet werden.

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