Verkehrsunfall in Polen

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Kommt es zu einem Verkehrsunfall in Polen, findet polnisches Schadensersatzrecht Anwendung (Art. 1 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007). Dies gilt auch dann, wenn einer der Unfallbeteiligten seinen Wohnsitz in einem anderen Land, zum Beispiel in Deutschland hat. Der Wohnsitz der Unfallbeteiligten hat mithin keinen Einfluss auf das anzuwendende Recht, ausschlaggebend ist immer der Unfallort.

Der Geschädigte mit Wohnsitz in Deutschland hat allerdings die Möglichkeit, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vor dem für seinen Wohnort in Deutschland zuständigen Gericht zu verklagen (Art. 11 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1215/2012). Ein deutscher Richter muss dann – gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigen – eine Entscheidung nach polnischem materiellen Recht treffen.

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